Was bedeutet „Elternunterhalt“?
Der Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung von Kindern, für den Unterhalt ihrer bedürftigen Eltern aufzukommen, wenn diese ihren eigenen Lebensunterhalt – insbesondere bei Pflegebedürftigkeit oder Heimunterbringung – nicht mehr selbst bestreiten können.
Rechtsgrundlage: § 1601 ff. BGB
Wer ist unterhaltspflichtig?
- Abkömmlinge:
Unterhaltspflichtig sind in erster Linie die Kinder der bedürftigen Eltern. - Mehrere Kinder:
Haben mehrere Kinder leistungsfähiges Einkommen, haften sie anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Voraussetzungen für Elternunterhalt
- Bedürftigkeit der Eltern
- Die Eltern können ihren notwendigen Lebensbedarf nicht aus Einkommen oder Vermögen decken.
- Auch Sozialhilfeträger können Unterhalt von den Kindern verlangen, wenn sie für die Eltern Leistungen erbracht haben („Rückgriff“).
- Leistungsfähigkeit der Kinder
- Die Kinder müssen über Einkommen verfügen, das über den eigenen Selbstbehalt hinausgeht.
- Der Selbstbehalt gegenüber Eltern ist höher als bei Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder.
Höhe des Elternunterhalts
- Berechnet sich nach der Leistungsfähigkeit der Kinder.
- Selbstbehalt:
Aktuell liegt der notwendige Selbstbehalt für Kinder gegenüber Eltern bei mindestens €2.000 monatlich (kann regional oder nach Rechtsprechung variieren). - Auch Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes werden bei der Berechnung berücksichtigt, da deren Einkommen den Familienbedarf mitbestimmt.
Gesetzesänderung seit 2020
Seit dem 01.01.2020 gilt:
- Kinder müssen erst dann Elternunterhalt leisten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über €100.000 liegt.
- Darunter bleibt das Einkommen vollständig unberücksichtigt.
Besonderheiten
- Rückforderung durch den Sozialhilfeträger:
Wenn das Sozialamt Pflegekosten übernimmt, kann es bei den Kindern Rückgriff nehmen. - Mehrere Unterhaltspflichten:
Unterhalt für eigene Kinder hat Vorrang vor Elternunterhalt. - Immobilienbesitz:
Eigengenutztes Wohneigentum wird in der Regel nicht für den Elternunterhalt verwertet.
Beispiel
Beispiel:
Eine Mutter lebt im Pflegeheim und erhält Sozialhilfe.
Ihr Sohn verdient €120.000 jährlich.
→ Da sein Einkommen die Grenze von €100.000 übersteigt, kann er zum Elternunterhalt herangezogen werden.
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