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Einstweilige Anordnung

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Was bedeutet „Einstweilige Anordnung“?

Die einstweilige Anordnung ist ein gerichtliches Eilverfahren, mit dem vorläufige Regelungen getroffen werden können, wenn eine Entscheidung dringend erforderlich ist und das Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann.
Ziel ist es, schnell Rechtsschutz zu gewähren, insbesondere in Situationen, in denen eine sofortige Entscheidung zum Schutz von Personen oder Rechten notwendig ist.

Im Familienrecht wird die einstweilige Anordnung häufig in folgenden Fällen genutzt:

  • Umgangsregelungen bei akuten Konflikten
  • Sorgerechtsfragen
  • Kindeswohlgefährdung
  • Kontakt- und Näherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Wohnungszuweisungen

Rechtliche Grundlage

  • §§ 49 ff. FamFG – Verfahren in Familiensachen
  • Gewaltschutzgesetz (GewSchG) für Schutzmaßnahmen bei Gewalt und Bedrohung

Voraussetzungen

  1. Eilbedürftigkeit
    • Es muss eine Situation vorliegen, die ein sofortiges Eingreifen erfordert.
  2. Glaubhaftmachung
    • Der Antragsteller muss Tatsachen so darlegen, dass das Gericht die Gefahr oder Dringlichkeit glaubhaft macht, z. B. durch eidesstattliche Versicherung.
  3. Interessenabwägung
    • Das Gericht wägt die Interessen beider Seiten ab und trifft eine vorläufige Entscheidung.

Ablauf

  1. Antragstellung beim zuständigen Familiengericht
  2. Prüfung durch das Gericht – häufig ohne mündliche Verhandlung, wenn besondere Eilbedürftigkeit vorliegt
  3. Beschluss – kann sofort vollstreckbar sein
  4. Hauptsacheverfahren – folgt, wenn eine endgültige Regelung erforderlich ist

Besonderheiten

  • Die einstweilige Anordnung ist zeitlich begrenzt und kann im Hauptsacheverfahren überprüft werden.
  • Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet werden.
  • Bei Kindschaftssachen kann das Gericht besonders schnell handeln, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Beispiel

Nach einem akuten Streit über den Umgang beantragt ein Elternteil eine einstweilige Anordnung, um vorläufige Umgangszeiten bis zur Hauptsacheentscheidung festzulegen. Das Gericht entscheidet innerhalb weniger Tage.


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