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Düsseldorfer Tabelle

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Was ist die „Düsseldorfer Tabelle“?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts sowie in bestimmten Fällen auch des Unterhalts für Ehegatten.
Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag regelmäßig herausgegeben und einmal jährlich angepasst.

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, wird aber von Gerichten und Anwälten bundesweit als maßgebliche Orientierung genutzt.


Zweck der Düsseldorfer Tabelle

  • Vereinheitlichung der Unterhaltsberechnung
  • Transparenz für Unterhaltspflichtige und -berechtigte
  • Rechtssicherheit in familiengerichtlichen Verfahren

Aufbau der Düsseldorfer Tabelle

Die Tabelle besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

  1. Tabellenbeträge für Kindesunterhalt
    • Abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes
    • Unterteilt in Einkommensstufen und Altersgruppen
  2. Bedarfskontrollbeträge
    • Sichern den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ab, damit dieser seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.
  3. Regelungen zum Ehegattenunterhalt
    • Enthalten Hinweise, wie auch Ehegattenunterhalt berechnet wird.

Thüringer Leitlinien

Für Thüringen gelten die Thüringer Leitlinien als Grundlage für die Unterhaltsberechnung.
Diese Leitlinien sind jedoch von der Düsseldorfer Tabelle abgeleitet und übernehmen deren Systematik und Grundsätze weitgehend, sodass sich in der Praxis meist keine wesentlichen Abweichungen ergeben.


Regelmäßige Anpassungen

  • Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel jährlich zum 1. Januar angepasst.
  • Gründe für Anpassungen sind u. a.:
    • Veränderungen im Steuerrecht
    • Änderungen bei Sozialleistungen
    • Wirtschaftliche Entwicklungen (z. B. steigende Lebenshaltungskosten)

Beispiel

Beispiel:
Ein Unterhaltspflichtiger verdient €3.000 netto im Monat und hat ein 10-jähriges Kind.
→ Die Düsseldorfer Tabelle weist für diese Einkommensgruppe einen bestimmten monatlichen Unterhaltsbetrag aus, von dem ggf. noch das Kindergeld anteilig abzuziehen ist.


Online-Verfügbarkeit

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle sowie die Thüringer Leitlinien können kostenfrei auf den Webseiten der jeweiligen Oberlandesgerichte eingesehen werden, zweitere sind auch auf unserer Website verfügbar. 👉 Thüringer Leitlinien


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