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Begleitete Übergabe

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Was bedeutet „Begleitete Übergabe“?

Die begleitete Übergabe ist eine besondere Maßnahme im Rahmen des Umgangsrechts, bei der das Kind unter Aufsicht einer neutralen Fachkraft zwischen den Eltern übergeben wird. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und das Kind vor psychischer Belastung zu schützen.

Begleitete Übergaben kommen insbesondere bei hochstrittigen Eltern, nach längerem Kontaktabbruch oder bei Gefährdung des Kindeswohls zum Einsatz.


Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die begleitete Übergabe ergibt sich aus § 1684 Abs. 4 BGB, wonach das Familiengericht die Anwesenheit einer dritten Person anordnen kann, um das Kindeswohl zu sichern.


Ablauf und Durchführung

  1. Anordnung durch das Familiengericht oder Vereinbarung über das Jugendamt
  2. Begleitung durch eine neutrale Fachkraft (z. B. Jugendamt oder anerkannte Träger)
  3. Ziel: Sicherer, konfliktfreier Übergang des Kindes zwischen den Eltern
  4. Evaluation: Regelmäßige Überprüfung, ob die Übergabe ohne Begleitung möglich ist

Beispiel aus der Praxis

Nach einer Trennung, bei der es wiederholt zu Streit zwischen den Eltern kam, erfolgt die Übergabe des Kindes vom Vater zur Mutter in Anwesenheit einer Fachkraft der AWO Familienberatungsstelle Jena. So wird sichergestellt, dass das Kind den Wechsel ohne Belastung erlebt.


Praxishilfe in Jena

In Jena übernimmt die AWO Familienberatungsstelle Jena begleitete Übergaben als Unterstützungsangebot. Weitere Informationen: AWO Familienberatungsstelle Jena


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