Was bedeutet das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge. Es umfasst das Recht, darüber zu entscheiden, wo sich ein minderjähriges Kind aufhält, also insbesondere, wo es lebt und mit wem es den gewöhnlichen Alltag verbringt. Dazu zählen etwa die Entscheidung über:
- den gewöhnlichen Wohnsitz des Kindes,
- die Anmeldung bei einer Schule oder einem Kindergarten,
- einen Wohnortwechsel (z. B. Umzug in eine andere Stadt oder ins Ausland),
- sowie vorübergehende Aufenthalte, etwa bei Verwandten, Freunden oder während einer Urlaubsreise.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört damit zu den wichtigsten Entscheidungen, die Eltern im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge zu treffen haben. Es hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben und den Alltag des Kindes.
Wann wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht relevant?
In der Praxis wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor allem dann bedeutsam, wenn Eltern getrennt leben und keine Einigung darüber erzielen können, bei welchem Elternteil das Kind wohnen soll oder ob ein Umzug mit dem Kind erfolgen darf. Typische Streitfragen sind beispielsweise:
- Soll das Kind nach der Trennung bei der Mutter oder beim Vater wohnen?
- Darf ein Elternteil mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland ziehen?
- Muss der andere Elternteil dem Umzug zustimmen?
- Wer entscheidet, wo das Kind zur Schule geht?
Können sich die Eltern in diesen Fragen nicht verständigen, kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen. Voraussetzung ist stets, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Gerichtliche Regelung
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann durch Beschluss des Familiengerichts auf einen Elternteil allein übertragen werden, wenn:
- zwischen den Eltern anhaltende Uneinigkeit über den Aufenthalt des Kindes besteht,
- ein Elternteil eine Entscheidung treffen muss (z. B. ein Umzug bevorsteht),
- und eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.
Ein solcher Antrag wird nach § 1671 BGB geprüft. Maßgeblich ist dabei stets, was dem Wohl des Kindes am besten dient. Das Gericht kann auch eine befristete oder teilweise Übertragung vornehmen, etwa nur für bestimmte Entscheidungsbereiche.
Verhältnis zu anderen sorgerechtlichen Bereichen
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des umfassenderen Begriffs der elterlichen Sorge. Daneben gibt es unter anderem:
- die Gesundheitssorge,
- die Vermögenssorge,
- und die Schul- und Ausbildungssorge.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist außerdem vom Umgangsrecht zu unterscheiden. Während das Aufenthaltsbestimmungsrecht die Frage betrifft, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, regelt das Umgangsrecht, wie und wann der andere Elternteil (oder andere Bezugspersonen) das Kind sehen darf.
Beispiel aus der Praxis
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Die Eltern eines 6-jährigen Kindes leben getrennt. Das Kind lebt bei der Mutter. Diese möchte mit dem Kind zu ihrem neuen Partner in eine andere Stadt ziehen. Der Vater ist damit nicht einverstanden, weil dies die bisherigen Umgangskontakte deutlich erschweren würde.
Da sich die Eltern nicht einigen können, stellt die Mutter beim Familiengericht einen Antrag auf alleinige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Das Gericht prüft, ob der Umzug dem Wohl des Kindes entspricht und ob die Mutter in der Lage ist, die Beziehung zum Vater auch über größere Entfernungen hinweg zu fördern.
Gegebenenfalls wird dem Antrag stattgegeben oder eine anderweitige Lösung gefunden.