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Stalking

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Was bedeutet „Stalking“?

Stalking beschreibt das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person, das deren Lebensgestaltung und psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigen kann.
Es geht dabei um aufdringliche Nachstellungen, die oft über längere Zeiträume erfolgen und von den Betroffenen als bedrohlich und einschüchternd empfunden werden.

Typische Stalking-Handlungen sind z. B.:

  • ständiges Telefonieren, Schicken von Nachrichten oder E-Mails,
  • Verfolgen der Person auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit,
  • unerwünschte Geschenke oder Auflauern,
  • Verbreitung von Gerüchten oder Beleidigungen im Internet.

Rechtliche Grundlage

  • § 238 StGB – Nachstellung
    • Strafrechtliche Norm, die Stalking-Handlungen unter Strafe stellt.
    • Voraussetzung: Das Verhalten muss wiederholt und beharrlich sein und die Lebensgestaltung der betroffenen Person schwerwiegend beeinträchtigen.
  • Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
    • Ermöglicht zivilrechtliche Schutzanordnungen, z. B. Kontakt- und Näherungsverbote oder Wohnungszuweisungen.

Schutzmöglichkeiten für Betroffene

  1. Kontakt- und Näherungsverbot
    • Gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, die dem Täter verbietet, Kontakt aufzunehmen oder sich der Person zu nähern.
  2. Wohnungszuweisung
    • Bei gemeinsamer Wohnung kann das Gericht dem Täter untersagen, diese zu betreten oder sich ihr zu nähern.
  3. Einstweilige Anordnungen
  4. Strafrechtliche Verfolgung
    • Bei Verstößen gegen gerichtliche Anordnungen oder bei gravierendem Verhalten kann Strafanzeige erstattet werden.

Bedeutung im Familienrecht

Stalking tritt häufig im Zusammenhang mit Trennungssituationen auf, wenn ein ehemaliger Partner den Kontakt zur Familie oder zu Kindern erzwingen will.
Gerichte berücksichtigen in solchen Fällen auch die Kindeswohlgefährdung, z. B. wenn Kinder Zeugen von Stalking-Handlungen werden.


Beispiel

Nach der Trennung verfolgt ein Ex-Partner seine frühere Partnerin regelmäßig, ruft sie unaufhörlich an und lauert ihr vor der Wohnung auf. Das Familiengericht verhängt ein Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz.


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