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Mediation

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Was bedeutet „Mediation“?

Mediation ist ein verfahrensunabhängiges Konfliktlösungsverfahren, bei dem ein neutraler Dritter – der Mediator – die Beteiligten unterstützt, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden.
Im Familienrecht wird Mediation insbesondere bei Trennungen, Scheidungen, Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten eingesetzt.

Ziel der Mediation ist es, die Kommunikation zwischen den Parteien zu verbessern, Konflikte konstruktiv zu lösen und gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder abzukürzen.


Rechtliche Grundlage

Die Mediation ist gesetzlich nicht verpflichtend, wird aber durch folgende Regelungen unterstützt:

  • § 155 FamFG: Förderung einer gütlichen Einigung im Familienrecht
  • Empfehlungen des Gesetzgebers und Leitlinien der Deutschen Anwalts- und Familienmediatorenverbände

Ablauf der Mediation

  1. Freiwillige Teilnahme
    • Beide Parteien müssen einverstanden sein, die Mediation freiwillig durchführen zu lassen.
  2. Erstgespräch
    • Der Mediator erklärt Ablauf, Ziele und Vertraulichkeit.
  3. Konfliktanalyse
    • Die Parteien erläutern ihre Sichtweise und Interessen.
    • Der Mediator hilft, die Konfliktpunkte zu strukturieren.
  4. Erarbeitung von Lösungen
    • Gemeinsam werden Vereinbarungen entwickelt, z. B. zu Umgang, Unterhalt oder elterlicher Sorge.
  5. Abschlussvereinbarung
    • Ergebnis wird in schriftlicher Vereinbarung festgehalten.
    • Kann vom Familiengericht bestätigt werden, um rechtliche Verbindlichkeit zu erlangen.

Bedeutung in der Praxis

  • Mediation kann teure und belastende Gerichtsverfahren vermeiden.
  • Sie stärkt die Selbstbestimmung der Beteiligten.
  • Sie fördert kindeswohldienliche Lösungen, da die Eltern aktiv zusammenarbeiten.
  • Mediation ist besonders sinnvoll bei hochstrittigen Fällen, in denen eine dauerhafte Kommunikation zwischen den Eltern erforderlich ist.

Beispiel

Eltern streiten über den Umgang mit ihren Kindern nach der Trennung. Durch Mediation werden Regelungen entwickelt, die beiden Elternteilen gerecht werden und das Kindeswohl berücksichtigen.


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