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Ehe

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Was bedeutet „Ehe“?

Die Ehe ist eine rechtlich anerkannte Verbindung zwischen zwei Personen, die Rechte und Pflichten gegenüber dem Partner und gegebenenfalls gegenüber Kindern begründet.
Sie dient der gegenseitigen Verantwortung, dem Schutz der Familie und der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das Zusammenleben und die gemeinsame wirtschaftliche Lebensgestaltung.

Seit dem 01.10.2017 kann die Ehe in Deutschland auch von gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen werden („Ehe für alle“).


Rechtliche Grundlage

Die Ehe ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 1297–1588 geregelt.
Wichtige Vorschriften umfassen unter anderem:


Voraussetzungen für die Eheschließung

  • Ehefähigkeit: Beide Partner müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Verbot bestimmter Eheverbindungen: Ehe zwischen direkten Verwandten oder Geschwistern ist nicht erlaubt.
  • Formvorschrift: Eheschließung muss öffentlich und vor einem Standesbeamten erfolgen.

Rechtliche Wirkungen

  1. Persönliche Pflichten
    • Treue und gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1353 BGB)
    • Unterhaltspflicht während der Ehe
  2. Vermögensrechtliche Wirkungen
  3. Eltern- und Kindschaftsrechte
    • Gemeinsame Sorge für Kinder, Unterhaltsverpflichtungen, Erb- und Versorgungsausgleich
  4. Scheidungsrechtliche Folgen
    • Nach Trennungsjahr möglich
    • Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Hausrat

Bedeutung in der Praxis

  • Die Ehe bietet rechtliche Sicherheit für Partner und Kinder.
  • Durch Eheverträge können individuelle Regelungen zu Vermögen und Versorgung getroffen werden.
  • Bei Trennung oder Scheidung sind gesetzliche Mindestregelungen einzuhalten, um die Interessen beider Partner und der Kinder zu schützen.

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