Was bedeutet „Stiefkindadoption“?
Die Stiefkindadoption bezeichnet die Adoption eines Kindes durch den Ehe- oder Lebenspartner eines Elternteils, der nicht leiblicher Elternteil ist.
Ziel ist, das Kind vollständig in die neue Familie zu integrieren und eine rechtliche Gleichstellung mit einem leiblichen Kind herzustellen.
Rechtliche Grundlage
- §§ 1741 ff. BGB (Adoption)
- § 1747 BGB (Zustimmung des leiblichen Elternteils erforderlich)
- Zuständig sind die Familiengerichte; das Jugendamt unterstützt im Verfahren.
Voraussetzungen
- Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Stiefkindadoption ist nur möglich, wenn der adoptierende Elternteil mit dem leiblichen Elternteil verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft lebt.
- Kindeswohl
- Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen und eine stabile familiäre Bindung herstellen.
- Einwilligung der leiblichen Eltern
- Der andere leibliche Elternteil muss zustimmen, sofern das Sorgerecht nicht entzogen wurde oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.
- Alter des Kindes
- Grundsätzlich bei Minderjährigen möglich.
Wirkung der Stiefkindadoption
1. Volladoption (starke Wirkung)
- Das Kind wird rechtlich vollständig in die Familie des Stiefelternteils integriert.
- Rechte und Pflichten der Adoptiveltern treten vollständig ein.
- Die rechtlichen Bindungen zu leiblichen Eltern können aufgehoben oder eingeschränkt werden.
2. Beschränkte Form (schwächere Adoption)
- Kommt bei Erwachsenenadoptionen oder besonderen Vereinbarungen vor.
- Die rechtliche Bindung zu den leiblichen Eltern bleibt bestehen, während bestimmte Rechte (z. B. Unterhalt, Erbfolge) angepasst werden.
Verfahren
- Antrag beim Familiengericht durch den adoptierenden Elternteil
- Prüfung durch das Jugendamt
- Anhörung des Kindes ab 14 Jahren
- Beschluss des Gerichts
Bedeutung in der Praxis
- Die Stiefkindadoption schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere bei Unterhalts- und Erbfragen.
- Mit der Ehe für alle können auch gleichgeschlechtliche Ehepartner eine Stiefkindadoption beantragen.
- Sie ist besonders relevant, wenn das Kind dauerhaft in der neuen Familienkonstellation aufwächst.
Beispiel
Ein Mann lebt mit seiner Ehefrau zusammen, die ein Kind aus einer früheren Beziehung hat. Um das Kind rechtlich in die Familie einzubinden, beantragt er eine Stiefkindadoption. Nach gerichtlicher Prüfung und Zustimmung der leiblichen Mutter wird die Adoption vollzogen, und das Kind ist nun rechtlich sein Kind.
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