Was bedeutet „Ehe für alle“?
Die Ehe für alle bezeichnet die seit dem 01.10.2017 bestehende Möglichkeit, dass in Deutschland Paare gleichen Geschlechts eine Ehe schließen können, die in allen Rechten und Pflichten der Ehe zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnern entspricht.
Damit wurde die bisherige Unterscheidung zwischen der Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare und der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben.
Rechtliche Grundlage
Die Ehe für alle wurde durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts eingeführt.
Dies führte zu Änderungen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Personenstandsgesetz.
Wichtige Änderungen durch die Ehe für alle
Mit der Einführung der Ehe für alle wurden gleichgeschlechtliche Ehen den verschiedengeschlechtlichen Ehen vollständig gleichgestellt, insbesondere in folgenden Punkten:
- Adoptionsrecht: Gleichgeschlechtliche Ehegatten können nun auch gemeinsam Kinder adoptieren.
- Unterhalt und Versorgungsausgleich: Dieselben Regelungen wie bei Ehen zwischen Mann und Frau.
- Erbrecht und Steuerrecht: Gleichstellung im gesamten Erb- und Steuerrecht.
- Familienrechtliche Verfahren: Bei Trennung gelten dieselben Vorschriften wie bei heterosexuellen Ehen, etwa Trennungsjahr, Scheidungsverfahren und Folgesachen.
Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften
Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden. Diese Möglichkeit besteht weiterhin und kann jederzeit genutzt werden.
Bedeutung in der Praxis
Die Ehe für alle hat die eingetragene Lebenspartnerschaft de facto abgelöst. Neue Lebenspartnerschaften können nicht mehr begründet werden, und für gleichgeschlechtliche Paare gelten nun dieselben familienrechtlichen Vorschriften wie für alle anderen Ehegatten.
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