Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Die Dauer des Scheidungsverfahrens beschreibt die Zeitspanne vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein.
Rechtliche Grundlagen
Ein Scheidungsverfahren beginnt mit dem Zustellungsdatum des Scheidungsantrags durch das Familiengericht. Eine gesetzliche Frist zur Verfahrensdauer existiert nicht direkt; die Dauer ergibt sich aus den Verfahrensabläufen und den notwendigen Folgesachen.
Faktoren, die die Dauer beeinflussen
- Einvernehmliche oder streitige Scheidung:
Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel deutlich schneller abgeschlossen als eine streitige Scheidung mit umfassenden Folgesachen. - Versorgungsausgleich:
Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt. Die beteiligten Versorgungsträger müssen Auskünfte erteilen. Wird der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen oder im Scheidungstermin geregelt, verkürzt sich die Verfahrensdauer erheblich. - Folgesachen:
Werden Unterhalt, Zugewinn oder Umgang im Scheidungsverfahren mitverhandelt, verlängert sich die Dauer entsprechend. - Gerichtliche Auslastung:
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Gerichtsbezirk. Am Familiengericht Jena werden Ehescheidungsanträge regelmäßig zügig bearbeitet.
Durchschnittliche Verfahrensdauer
- Einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich: etwa 2 bis 3 Monate
- Einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich: ca. 6 bis 9 Monate
- Streitige Scheidung mit Folgesachen: oft 12 bis 24 Monate, abhängig von Umfang und Komplexität
Gründe für Verzögerungen
- Verzögerte Auskünfte der Rentenversicherungsträger bei Versorgungsausgleich
- Komplexe Prüfung ausländischer Versorgungssysteme bei internationalem Bezug
- Unvollständige oder fehlende Unterlagen zu Einkommen, Vermögen oder Rentenanwartschaften
Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung
- Frühzeitige und vollständige Einreichung aller notwendigen Unterlagen
- Abschluss von Scheidungsfolgevereinbarungen zur Regelung der Folgesachen außerhalb des Gerichts
- Versorgungsausgleich, wenn möglich, ausschließen
- Einvernehmliche Klärung der Scheidungsfolgen, um Streit zu vermeiden
Eine rechtzeitige und umfassende Vorbereitung trägt maßgeblich dazu bei, die Verfahrensdauer zu verkürzen und unnötigen Streit zu vermeiden. Für individuelle Beratung zum Ablauf und zu individuellen Besonderheiten Ihres Falls stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 👉 Kontakt
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