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Umgangspflegschaft

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Was bedeutet „Umgangspflegschaft“?

Die Umgangspflegschaft ist eine gerichtliche Maßnahme, bei der ein unabhängiger Dritter – der Umgangspfleger – eingesetzt wird, um das Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem Kind durchzusetzen oder zu überwachen.

Der Umgangspfleger handelt stets im Interesse des Kindeswohls und wird vom Familiengericht bestellt, wenn der Umgang durch Konflikte zwischen den Eltern oder andere Schwierigkeiten gefährdet ist.


Rechtliche Grundlage

Die Umgangspflegschaft ist in § 1684 Abs. 4 BGB und den entsprechenden Vorschriften des FamFG geregelt.

  • Das Gericht kann einen Umgangspfleger auf Antrag eines Elternteils oder von Amts wegen einsetzen.
  • Ziel ist es, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil sicherzustellen, insbesondere wenn dieser sonst nicht oder nur eingeschränkt stattfinden würde.

Aufgaben des Umgangspflegers

Der Umgangspfleger übernimmt eine vielfältige Funktion, darunter:

  1. Begleitung und Überwachung von Umgangskontakten
    • Bei hochstrittigen Eltern oder Konflikten, die das Kind belasten könnten.
  2. Sicherstellung der Umsetzung von Umgangsregelungen
    • Kontrolle, dass vereinbarte Zeiten eingehalten werden.
  3. Beratung und Mediation zwischen den Eltern
    • Förderung der Kommunikation und Reduzierung von Konflikten.
  4. Berichterstattung an das Familiengericht
    • Regelmäßige Informationen über den Umgangsverlauf und mögliche Probleme.

Anwendungsfälle

  • Hochstrittige Eltern: Einer oder beide Elternteile behindern regelmäßig den Umgang.
  • Längere Kontaktunterbrechungen: Das Kind hat längere Zeit keinen Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil gehabt.
  • Gefährdung des Kindeswohls: Das Kind könnte durch Konflikte oder unsichere Übergaben belastet werden.
  • Begleiteter Umgang oder begleitete Übergabe: Der Umgangspfleger kann die Kontakte begleiten, bis ein unbegleiteter Umgang wieder möglich ist.

Zielsetzung

Die Umgangspflegschaft dient dazu:

  • Stabilität und Sicherheit für das Kind zu gewährleisten
  • Umgangskonflikte zu reduzieren
  • Regelmäßigen Kontakt zwischen Kind und Elternteil zu sichern
  • Eltern zu unterstützen, eine konfliktfreie Umsetzung der Umgangszeiten zu erreichen

Beispiel

Ein Vater hat Schwierigkeiten, regelmäßigen Umgang wahrzunehmen, weil die Mutter die Übergaben blockiert. Das Familiengericht bestellt einen Umgangspfleger, der die Übergaben begleitet, den Umgang überwacht und dem Gericht regelmäßig über die Durchführung berichtet.


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